Das neue Urheberrecht

Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes

Die Reformbestrebungen der EU-Kommission zur Modernisierung und Anpassung des Urheberrechts an die Herausforderungen eines digitalen Binnenmarktes begannen bereits 2015. Eine Reihe von Initiativen wurde auf EU-Ebene gestartet. Die wesentlichen Ergebnisse dieser Reform sind die in 2019 verabschiedete Online-SatCab-RL 2019/789 und die DSM-RL 2019/790, die bis zum 7. Juni 2021 in nationales Recht umgesetzt werden mussten. Sie bilden den Rahmen für neue Regelungen in unterschiedlichen Teilgebieten des Urheberrechts. Die Harmonisierung hat insgesamt zu einer weiteren Zunahme von Regelungsdichte und Komplexität geführt:

Nicht nur das UrhG und das VGG wurden an zahlreichen Stellen geändert, auch ein neues Stammgesetz, das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) mit einem umfangreichen Regelungsregime erweitert das Urheberrecht. Das UrhDaG setzt die auf EU-Ebene kontrovers diskutierte Regelung des Art. 17 DSM-Richtlinie um und regelt die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Diensteanbietern für das Teilen von Online-Inhalten. Daneben wurden Änderungen im Urhebervertragsrecht vorgenommen, neue Schrankenbestimmungen wie auch das Leistungsschutzrecht für Presseverleger neu etabliert. Weitere Änderungen betreffen die grenzüberschreitende Verbreitung von Rundfunkprogrammen, die aufgrund der Online-SatCab-Richtlinie erforderlich wurden, die die SatCab-Richtlinie aus dem Jahr 1993 (93/83/EWG) ändert und ergänzt, um den technischen Neuerungen der letzten 20 Jahre wie IPTV, Web-TV und Mobile-TV Rechnung zu tragen.

Hier geht es zu unserer Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung am 12.04.2021 im Deutschen Bundestag zum Gesetzesentwurf, der auch die europarechtlichen Hintergründe umfasst.

Melden Sie sich gerne unter: +49 221 420 748 00 oder info@frey.eu
Ihr Ansprechpartner: Prof. Dr. Dieter Frey