Das neue Urheberrecht

Weitersendung, Direkteinspeisung und ergänzende Online-Dienste

Die Online-SatCab-Richtlinie ((EU) 2019/789 v. 17.4.2019) ändert und ergänzt die SatCab-Richtlinie aus dem Jahr 1993. Die im Zuge der Digitalisierung entstandenen technischen Neuerungen der letzten 20 Jahre wie IPTV, Web-TV und Mobile-TV haben eine Novellierung des rechtlichen Rahmens erforderlich gemacht.

Die Online-SatCab-Richtlinie zielt demnach auf die technologieneutrale Ausgestaltung der vorhandenen Regelungen: Mit der Einführung des Ursprungslandprinzips für „ergänzende Online-Dienste“ und der technologieneutralen Weiterverbreitung von Rundfunkprogrammen knüpft sie an die SatCab-Richtlinie unmittelbar an. Darüber hinaus regelt sie als dritten neuen Bereich die Übertragung von Programmen mittels Direkteinspeisung.

Die §§ 20b, 20c, 20d und 87 Abs. 5 UrhG enthalten entsprechende Neuregelungen: § 20b UrhG wurde im Hinblick auf die technologieneutrale Weitersendung modifiziert, § 20c UrhG regelt das Ursprungslandprinzip für ergänzende Online-Dienste und § 20d UrhG die Direkteinspeisung.

Ausführlich hierzu in der Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung am 12.04.2021 zum Gesetzesentwurf im Bundestag, S. 35 ff.

Melden Sie sich gerne unter: +49 221 420 748 00 oder info@frey.eu

Ihre Ansprechpartner: Prof. Dr. Dieter FreyDr. Matthias Rudolph und Dr. Nadine van Baal