Der Bundesgerichtshof hat im Leitentscheidungsverfahren zum sog. Scraping-Komplex entschieden, dass auch der kurzzeitige Kontrollverlust des Nutzers über seine personenbezogenen Daten grundsätzlich einen immateriellen Schaden darstellt. Den betroffenen Nutzern steht daher ein Anspruch auf Schadensersatz zu.