Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die Authentizität einer von einem Hacker erstellten html-Datei sowie die Vertrauenswürdigkeit des Hackers besonders sorgfältig geprüft werden müssen, wenn darauf eine Berichterstattung über rechtsextremistische Inhalte eines Chatverlaufs einer namentlich genannten Person gestützt wird.