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Prof. Dr. Dieter Frey und Carl Rudolph mit MMR-Beitrag zum Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz

In der heute erscheinenden September-Ausgabe der MMR (Zeitschrift für IT-Recht und Recht der Digitalisierung) beleuchten Prof. Dr. Dieter Frey und Carl M. Rudolph in einem Beitrag mit dem Titel „Das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz – ein Überblick“ das neue Regelungswerk zur urheberrechtlichen Haftung von Dienstanbietern und einzelne Stärken und Schwächen des Gesetzes.

Das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) ist am 1. August 2021 in Kraft getreten und damit Art. 17 DSM-RL in nationales Recht umgesetzt worden. Schon während des Gesetzgebungsverfahrens auf Unionsebene sorgte die Norm für kontroverse Diskussionen, insbesondere im Hinblick auf den Einsatz von sog. Uploadfiltern. Zur Umsetzung wurde ein neues Stammgesetz mit einem Regelungsgefüge verabschiedet, dass die unionsrechtlichen Vorgaben mit inhaltlichen und prozeduralen Elementen weiter konkretisiert. Im Zentrum steht das Instrument der mutmaßlich erlaubten Nutzungen. Dabei handelt es sich um Inhalte, welche trotz Sperrverlangens der Rechteinhaber im automatisierten Verfahren bis zum Abschluss eines Beschwerdeverfahrens öffentlich wiedergegeben werden müssen.

In dem Beitrag werden insbesondere die Verpflichtung der Diensteanbieter, bestmögliche Anstrengungen zur Sicherstellung der Nichtverfügbarkeit zu unternehmen, durch ein individuelles und ein automatisiertes Verfahren und deren Ausnahmen im Rahmen von mutmaßlich erlaubten Nutzungen dargestellt.

Die Fundstelle des Beitrags ist MMR 2021, 671-678 und er ist bei Beck-Online abrufbar.

Abbildung Inhaltsverzeichnis MMR 2021 Heft 9