Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) dazu verpflichtet ist, einem Journalisten Auskünfte darüber zu erteilen, welche fünf Medien in den Jahren 2019 und 2020 jeweils die meisten Einzelhintergrundgespräche erhalten haben, wie viele Gespräche jeweils geführt wurden und wie hoch jeweils Anteil und Zahl, der mit Vertretern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks veranstalteten Gespräche war.