News

BGH-Urteil über die Zulässigkeit einer Gebühr für Zahlung per PayPal oder Sofortüberweisung

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass Unternehmen von ihren Kunden ein Entgelt für die Zahlung mittels Sofortüberweisung oder PayPal erheben dürfen, wenn das Entgelt allein für die Nutzung dieser Zahlungsmittel und nicht für eine damit im Zusammenhang stehende Nutzung einer Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte verlangt wird. Während das Landgericht München in einem solchen Vorgehen noch einen Verstoß gegen § 3a UWG in Verbindung mit § 270a BGB gesehen hatte, bestätigte der Bundesgerichtshof nun die Ansicht des Oberlandesgerichts, dass die Entgelterhebung zulässig sei. Ausschlaggebend war, dass das Entgelt für zusätzliche Leistungen erhoben wird, die der eingeschaltete Zahlungsdienstleister erbringt.

Mehr hierzu in der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs v. 25.03.2021.