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Bundesrat stimmt der TKG-Novelle zu

Der Bundesrat hat dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz zugestimmt, das der Bundestag zwei Wochen zuvor verabschiedet hatte. Mit der TKG-Novelle wird die EU-Richtlinie über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation in nationales Recht umgesetzt.

Ziel ist es, den Rechtsrahmen für die Telekommunikationsdienste in der EU noch weiter zu vereinheitlichen. So sollen für den Glasfasernetzausbau Rahmenbedingungen geschaffen werden, die für die Unternehmen Anreize für einen zügigen und flächendeckenden Ausbau setzen. Des Weiteren sollen regulatorische Hemmnisse durch eine umfassende Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes für den Ausbau von mobilen und kabelgebundenen Telekommunikationsnetzen abgebaut werden, der Rechtsrahmen für die Frequenzverwaltung wird modernisiert. Ebenfalls etabliert wird ein Anspruch auf Internetzugang, um die wirtschaftliche und gesellschaftliche Teilhabe aller Bürger sicherzustellen.

In einer begleitenden Entschließung weisen die Länder auf zukünftigen gesetzgeberischen Handlungsbedarf hin und bitten insbesondere um Prüfung, ob das Gesetz durch die Streichung des so genannten Nebenkostenprivilegs zu einer stärkeren finanziellen Belastung von Mietern führt. Außerdem wird die Vereinbarkeit von Neuregelungen zum Roaming mit europarechtlichen Vorgaben bezweifelt.

Das Gesetz soll zum 1. Dezember 2021 in Kraft treten.