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Bundestag beschließt umfassende Urheberrechtsreform

Die Urheberrechtsnovelle stellt die größte Reform im Urheberrecht in den letzten 20 Jahren dar. Sie dient insbesondere der Umsetzung der sog. DSM-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/790) sowie der sog. Online-SatCab-Richtline (Richtlinie (EU) 2019/789). Ein Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz, das die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen regelt, wird durch die Novelle neu geschaffen. Das Gesetz verfolgt die Umsetzung des umstrittenen Art.17 DSM-RL (früher Art.13), dem zufolge die Anbieter von Upload-Plattformen für geschützte Inhalte, die Nutzerinnen und Nutzern hochladen, künftig selbst unmittelbar urheberrechtlich verantwortlich sind.

Unser Partner Prof. Dr. Dieter Frey nahm bereits als Sachverständiger in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu der Urheberrechtsnovelle Stellung. Dabei ging er in seiner Stellungnahme  insbesondere auf den mit dem Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz beabsichtigten Interessenausgleich zwischen Rechteinhabern, Diensteanbietern und Nutzern ein.

Mehr hierzu auch in der Pressemitteilung der Bundesregierung v. 20.05.2021.