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Einigung zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben sich auf eine Änderung des Medienstaatsvertrags geeinigt. Dabei stand die lange diskutierte Reform des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Fokus.

Die seit sechs Jahren andauernde Diskussion um den zukünftigen Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat mit der Einigung der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten nun ein vorläufiges Ende gefunden. Im Mittelpunkt der Einigung stand dabei das Ziel, „den Markenkern des öffentlich-rechtlichen Profils sichtbarer herauszustellen“, sagte die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Der viel diskutierte Unterhaltungsauftrag bleibt grundsätzlich bestehen, soll aber mit dem Zusatz „Soweit sie [die öffentlich-rechtlichen Angebote] unterhalten, sollen sie in besonderem Maße einem öffentlich-rechtlichen Profil entsprechen.“ versehen werden.

Zweitens wird die Flexibilisierung des Programmangebots beabsichtigt. Nur das Erste (Programm) der ARD, das ZDF, die so genannten „Dritten“ ARD-Programme sowie die durch internationale Verträge geschaffenen Programme (arte) sollen in Zukunft noch verpflichtend als TV-Sender zu führen seien. Bezüglich der restlichen Angebote, steht es den öffentlich-rechtlichen Anstalten offen, diese ggf. als Online-only-Angbeote zu gestalten. Insgesamt sollen die Anstalten ihre Angebote dabei auch an das geänderte Mediennutzungsverhalten anpassen.

Drittens sollen die Gremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gestärkt werden, insbesondere durch eine aktivere Rolle bei der Fortentwicklung des Qualitätsmanagements. Eine Reform der Rundfunkfinazierung wurde hingegen bewusst von der vorgelagerten Diskussion um den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausgelagert und soll erst im Anschluss geführt werden.

Auf der Grundlage der Einigung wird die Rundfunkkommission nun den Entwurf eines Änderungsstaatsvertrages erstellen mit dem Ziel, dass der Änderungsstaatsvertrag bis zur Ministerpräsidentenkonferenz am 20. Oktober 2022 unterzeichnet wird.

Mehr hierzu in der Pressemitteilung der Landesregierung Rheinland-Pfalz v. 02.06.2022.