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Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Marktüberwachung

Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Neuordnung der Marktüberwachung vorgelegt, mit dem eine einheitliche Marktüberwachung für europäisch harmonisierte und europäisch nicht harmonisierte Non-Food-Produkte sichergestellt werden soll. Mit den neuen Regelungen zur Marktüberwachung soll ein Dachgesetz für Produkte in diesem Bereich geschaffen werden.

Auf EU-Ebene gilt für Non-Food-Produkte die Verordnung (EU) 2019/1020. Sie enthält jedoch keine Marktüberwachungsbestimmungen für den europäisch nicht harmonisierten Produktbereich, also weder für Verbraucherprodukte, die nur der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit (ABl. L 11 vom 15.1.2002, S. 4), die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 596/2009 (ABl. L 188 vom 18.6.2009, S. 14) geändert worden ist, unterfallen, noch für europäisch nicht geregelte B2B-Produkte. Marktüberwachungsbestimmungen für diesen europäisch nicht harmonisierten Bereich finden sich in Deutschland zurzeit im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).

Dieses Nebeneinander von Verordnung und Gesetz sei unbefriedigend, so die Bundesregierung. „Deshalb wurden die maßgeblichen Bestimmungen der Verordnung (EU) 2019/1020 im Marktüberwachungsgesetz, soweit angemessen, durch Entsprechungsklauseln auf den europäisch nicht harmonisierten Non-food-Produktbereich übertragen.“

Das Bundeswirtschaftsministerium sieht mit der Neuregelung (BT-Drs. 19/28401) den Verbraucherschutz vor allem im Online-Handel maßgeblich gestärkt. Der Bundesrat erklärt in einer Stellungnahme, den Vorstoß zu begrüßen; zugleich prognostiziert er einen höheren Erfüllungsaufwand für die Länder und bittet darum, diesen Aufwand entsprechend darzustellen. Die Bundesregierung nimmt dies nach eigenen Angaben zur Kenntnis.