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EU-KOM Vorschlag nimmt Online-Diensteanbieter zum Schutz vor Kindesmissbrauch in die Pflicht

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, die zu besserem Schutz für Kinder gegen sexuellen Missbrauch sorgen soll. Dazu sollen insbesondere Verpflichtungen gegenüber Anbietern von Hosting- und Messengerdiensten geschaffen werden.

Um der Online-Verbreitung von Bildern und Videos mit Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch zu begegnen, sollen Online-Diensteanbieter verpflichtet werden, das Risiko, dass ihre Dienste missbraucht werden, zu bewerten und mindern, online verübten sexuellen Kindesmissbrauch aufzudecken und zu melden und entsprechende Inhalte zu entfernen. Damit soll die Verordnung auf die geplanten Regelungen des dog. Digital Services Act aufbauen. Die Gestaltung der dafür erforderlichen Software soll so erfolgen, dass es zu einem geringstmöglichen Eingriff in die Privatsphäre von Nutzerinnen und Nutzern kommt. Ein neues EU-Zentrum soll die Diensteanbieter in ihren Bemühungen unterstützen und Fachwissen im Bereich der Missbrauchsprävention und Opferhilfe bündeln. Der Vorschlag stößt zum Teil auf erhebliche Kritik, da Kritiker eine massive Überwachung von Inhalten und Chat-Nachrichten befürchten. Denn auch Anbieter verschlüsselter Messenger wie WhatsApp, Signal, Threema oder Apples iMessage sind von den Verpflichtungen erfasst.

Mehr hierzu in der Pressemitteilung der Europäischen Kommission v. 11.05.2022.