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EU-KOM zum Datenschutz in den USA

Die EU-Kommission hat einen Entwurf für einen Angemessenheitsbeschluss vorgelegt, welcher den USA ein der EU-Regelungen äquivalenten Datenschutz-Niveau bescheinigt. 

Nach dem in Art. 45 III DSGVO geregelten Verfahren, kann die Kommission beschließen, dass ein Drittland ein angemessenes Datenschutzniveau bietet, mit der Folge, dass es zur Übermittlung von personenbezogenen Daten keiner weiteren Schutzmaßnahmen bedarf.  

Nachdem der EuGH den 2020 vorgelegten Beschluss für ungültig erklärt hatte, soll der neue Entwurf nun die damals aufgeworfenen Zweifel und Rechtsfragen ausräumen. Der neue Beschluss schließt insbesondere an die neue in den USA erlassene Verordnung an, welche die Einigung von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Präsident Biden in US-Recht umsetzen soll.  

Zentrale Aspekte des Vorschlags umfassen insbesondere die Verpflichtung zu detaillierten Datenschutzpflichten, Löschungspflichte, Datenschutz in Bezug auf Weitergabe der Daten an Dritte, die Garantie der Rechtsbehelfe für von Verstößen betroffenen EU-Bürgerinnen und Bürgern und die Einschränkung des Zugriffs auf Daten für US-Sicherheitsbehörden. 

Der Vorschlag wird zunächst dem Datenschutz-Ausschuss vorgelegt werden, anschließend ist die Zustimmung des Ausschusses der EU-Mitgliedsstaaten und die parlamentarische Kontrolle abzuwarten. Nach Abschluss dieses Verfahrens wäre es der EU-Kommission möglich, die endgültige Fassung des Beschlusses anzunehmen.