Das Europäische Parlament hat in seiner Schlussabstimmung über das neue Gesetz über digitale Dienste (DSA) und das Gesetz über digitale Märkte (DMA) beiden Gesetzesvorhaben zugestimmt.
Der formellen Zustimmung war bereits die politische Einigug mit dem Rat über die beiden Gesetzesvorhaben im April vorausgegenagen. Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verpflichtet Anbieter digitaler Dienste wie soziale Medien oder Marktplätze eindeutig dazu, gegen die Verbreitung illegaler Inhalte, Desinformation und andere Gefahren für die Gesellschaft vorzugehen. Währenddessen legt das Gesetz über digitale Märkte (DMA) Verpflichtungen für große Online-Plattformen fest, die als sogenannte Gatekeeper auf dem digitalen Markt tätig sind. Das Gesetz soll ein faireres Geschäftsumfeld und mehr Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher bewirken.
Die Vizepräsidentin der EU-Kommission, Margrethe Vestager, sagte: „Das Europäische Parlament hat ein weltweites Novum verabschiedet: eine starke, ehrgeizige Regulierung von Online-Plattformen.“ Sobald der Rat die beiden Gesetze im Juli (DMA) und im September (DSA) offiziell annimmt, werden sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht und können in Kraft treten.
Mehr hierzu in der Pressemitteilung des Europäischen Parlaments v. 05.07.2022.