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EuGH: Online-Händler müssen über Herstellergarantie informieren

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein Unternehmer, der nicht selbst hergestellte Ware im Internet anbietet, den Verbraucher über die Garantie des Herstellers informieren muss, wenn er sie zu einem zentralen oder entscheidenden Merkmal seines Angebots macht.

Händler, die zum Beispiel über Amazon Waren anbieten, müssen danach nicht nur über etwaige eigene Garantien informieren, sondern auch Angaben zu Herstellergarantien machen. Eine unbedingte Verpflichtung zu solchen Angaben erscheint laut Gerichtshof jedoch unverhältnismäßig. Daher sei die Informationspflicht zur Herstellergarantie auf solche Fälle beschränkt, in denen der Verbraucher ein berechtigtes Interesse an den Angaben hat, insbesondere wenn die Garantie als Verkaufs- oder Werbeargument genutzt wird und für die Kaufentscheidung relevant sein könnte. Ist ein entsprechendes Interesse zu bejahen, hat der Unternehmer dem Verbraucher alle Informationen über die Bedingungen für die Anwendung und die Inanspruchnahme der betreffenden gewerblichen Garantie zur Verfügung zu stellen.

Mehr hierzu in der Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofs v. 05.05.2022