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EuGH: Steuerliche Informationspflichten zur Touristen-Beherbung für Airbnb zulässig

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass es mit dem Unionsrecht vereinbar ist, wenn Airbnb durch regionale Rechtsvorschriften dazu verpflichtet wird, der Steuerverwaltung bestimmte Angaben über Geschäfte zu übermitteln, die die Beherbergung von Touristen betreffen.

Trotz Niederlassug des Erbringers von Dienstleistungen der Immobilienvermittlung in einem anderen Mitgliedstaat sei eine solche regionale Verpflichtung nicht unionsrechtswidrig, denn es handele sich dabei um eine steuerliche Vorschrift, die vom Anwendungsbereich der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (eCommerce-RL) ausgenommen sei. Eine solche Vorschrift verstoße auch nicht gegen die primärrechtliche Dienstleistungsfreiheit, da sie gleichermaßen für sämtliche Erbringer von Dienstleistungen der Immobilienvermittlung gelte.

Mehr hierzu in der Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofs v. 27.04.2022.