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OLG Frankfurt a.M.: „Riesiger Shitstorm“ ist eine überprüfbare Tatsachenbehauptung

Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hatte über einen Antrag auf Unterlassung bezüglich der Äußerung, die Antragstellerin hätte einen „riesigen Shitstorm“ geerntet, zu entscheiden. Nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Lesers sei unter dem Begriff „Shitstorm“ ein Sturm der Entrüstung zu verstehen, sodass entsprechende Aussagen insofern auch überprüfbar seien. Nicht ausreichend für die Annahme eines Shitstorms seien wenige negative Stellungnahmen. Denn bei der Äußerung stelle sich der Leser eine Reaktion ganz anderen Außmaßes vor. Da im vorliegenden Fall lediglich ein negativer User-Kommentar und ein kritischer Bericht vorlagen, stellte das Oberlandesgericht fest, dass die Rede von einem „riesigen Shitstorm“ eine unwahre Tatsachenbehauptung darstelle, die das Presseorgan zu unterlassen habe.

Mehr hierzu in der Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. v. 27.05.2021.