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OLG München zu Videoaufnahmen von Amateurfußballspielen

Das Oberlandesgericht München hat mit Urteil vom 7. Juni 2018 die Position der Landesfußballverbände im Hinblick auf mediale Rechte an den von ihnen veranstalteten Amateur-Fußballspielen weiter gestärkt. In der Begründung setzt das OLG München die BGH-Rechtsprechung „Hartplatzhelden“ sowie das parallel bereits ergangene Urteil des OLG zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der zentralen Rechtevergabe im Amateurfußball (Urt. v. 23. März 2017, Az.: U 3702/16 Kart, Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH, Az.: I ZR 72/17 mit Beschluss vom 29. März 2018 zurückgewiesen) fort. Insbesondere sieht das OLG München es im Rahmen des Grundsatzes der Privatautonomie als zulässig an, wenn die mediale Berichterstattung an Bedingungen des Verbands geknüpft wird. Solche Bedingungen können auch die Zahlung einer Gebühr oder die Übertragung von Rechten an den erstellten Aufnahmen an den Verband sein. Neben den Ausführungen zum Hausrecht der Vereine und zur Übertragbarkeit der Ausführungsbefugnis desselben an den Verband beinhaltet die Entscheidung auch einige interessante Überlegungen zum Charakter der urheberrechtlichen Zweckbestimmungsregel des § 31 Abs. 5 UrhG sowie zur AGB-rechtlichen Überprüfbarkeit der Angemessenheit einer urheberrechtlichen Vergütung nach §§ 32, 32a UrhG.