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Neues aus dem Recht

Personen, die bei ihm eine Petition eingereicht haben, verfügen somit grundsätzlich über ein Auskunftsrecht in Bezug auf die sie betreffenden personenbezogenen Daten.
Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichtem Beschluss einer Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Pressefreiheit stattgegeben, die sich gegen eine strafrechtliche Verurteilung wegen unbefugten Verbreitens eines Bildnisses richtet.
Für die Anbieter audiovisueller Mediendienste und Videosharingplattformen wie Youtube, Vimeo, Amazon Prime oder Netflix gelten künftig strengere Auflagen im Bereich des Jugendschutzes, bei Werbung und strafrechtlich relevanten Inhalten.
Der 2. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat entschieden, dass ein Journalist keinen Anspruch auf Herausgabe der sogenannten Corona-Erlasse des Niedersächsischen Justizministeriums hat.
Das Bundesministerium für Gesundheit muss der Presse keine Auskunft erteilen über die Abstimmung zwischen Bundesgesundheitsminister Spahn und Bundeskanzlerin Merkel zum Umgang mit angeblichen Versuchen amerikanischer Behörden, Zugriff auf Forschungsergebnisse der CureVac AG zu erlangen.
Influencer müssen Beiträge mit Produktdarstellungen und Herstellerhinweisen nicht ausdrücklich als Werbung kennzeichnen, wenn für Verbraucher offensichtlich ist, dass es sich um Influencer-Marketing handelt.