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Neues aus dem Recht

Der EuGH hat nun entschieden, dass die Aufsichtsbehörde zum Einschreiten verpflichtet ist, wenn sie bei der Prüfung einer Beschwerde eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten feststelle.
Der Antrag von Amazon auf Aussetzung ihrer Pflicht, ein Werbearchiv öffentlich zugänglich zu machen, wurde vom EuGH nun zurückgewiesen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass bei einer auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestützten Anfrage die Verarbeitung der Postanschrift eines Antragsstellers nach den Regelungen dieses Gesetzes in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zulässig ist.
Der EuGH hat entschieden, dass die Verpflichtung zur Aufnahme von zwei Fingerabdrücken im Personalausweis mit den Grundrechten auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten grundsätzlich vereinbar, diese allerdings auf eine falsche Rechtsgrundlage gestützt worden ist.
Mit großer Mehrheit haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments das Gesetz über die Künstliche Intelligenz (KI-Act) angenommen. Dieses weltweit erste umfassende Regelwerk zur Nutzung von KI bedarf noch der formellen Billigung durch den Rat, wird jedoch voraussichtlich noch vor Ende der Legislaturperiode endgültig verabschiedet.
Nun bestätigte auch der Gerichtshof, dass der TC-String ein personenbezogenes Datum im Sinne der DSGVO darstellt. Anhand der in einem TC-String enthaltenden Informationen über einen identifizierbaren Nutzer kann nämlich ein Profil dieses Nutzers erstellt werden und die betroffene Person identifiziert werden.