16.11.2016 - Das Verleihen elektronischer Bücher (E-Books) kann unter bestimmten Voraussetzungen dem Verleihen herkömmlicher Bücher gleichgestellt werden. In diesem Fall findet die Ausnahme für das öffentliche Verleihwesen Anwendung, die u. a. eine angemessene Vergütung für die Urheber vorsieht.