09.09.2021 - Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass es zulässig ist, wenn eine Verwertungsgesellschaft den Abschluss eines Vertrags über die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken im Internet davon abhängig macht, dass der Nutzer wirksame technische Maßnahmen gegen sog. Framing ergreift.