01.06.2021 - Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die kommerzielle Nutzung der Aufnahme einer Polizistin im Dienst ohne konkreten Anlass und ohne ihr Einverständnis eine schwerwiegende Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstelle. Eine solche Darstellung in einem Musikvideo begründe einen Anspruch auf Geldentschädigung.