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Europäischer Datenschutzbeauftragte und Datenausschuss nehmen Stellung zu aktualisierten Standardvertragsklauseln bei internationalen Datentransfers

Beide Gremien begrüßen den Entwurf über die Standardvertragsklauseln, der von der Europäischen Kommission am 13.11.2020 vorgelegt wurde, fordern aber weitere Klarstellungen in ihren Änderungsanträgen. Die neuen Standardvertragsklauseln für die Verarbeitung zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern mit Sitz in der Europäischen Union sowie über die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer mussten entsprechend den Vorgaben aus dem Schrems-II-Urteil vom Juli 2020 (Rechtssache C-311/18) angepasst werden, weil der Europäische Gerichthof die Angemessenheit des EU-US-Datenschutzschildes für ungültig erklärt hatte, da die Anforderungen an den Datenschutz nicht gewährleistet waren.

Die neuen Klauseln sollen nach Berücksichtigung der Stellungnahme, des Ergebnisses einer zu den Entwürfen im Dezember durchgeführten vierwöchigen öffentlichen Konsultation und der Prüfung durch die Mitgliedstaaten im sogenannten Komitologieverfahren, angenommen werden.

Mehr unter: https://edps.europa.eu/sites/edp/files/edpsweb_press_releases/edpb-edps_pressrelease_onsccs_en.pdf