News

Prof. Dr. Dieter Frey als Sachverständiger in der Anhörung des Deutschen Bundestag zur Urheberrechtsnovelle

Unser Partner Dieter Frey nimmt heute als Sachverständiger in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz unter Vorsitz von Prof. Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU) zur geplanten Urheberrechtsnovelle Stellung. In seiner schriftlichen Stellungnahme geht er insbesondere auf den Entwurf des Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetzes (UrhDaG-E) ein, der Art. 17 der Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt, der eine Regelung zur Nutzung geschützter Inhalte durch Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten in deutsches Recht umsetzen soll.

Im UrhDaG-E sollen die Pflicht der Diensteanbieter zum Lizenzerwerb, der Schutz der Rechteinhaber durch die Blockade rechtsverletzender Inhalte sowie der Schutz der Nutzer vor Overblocking und allgemeiner Überwachung in Einklang gebracht werden. Die nunmehr vorgesehene Lösung sei zwar in sich schlüssig, aber sehr komplex und im Detail anpassungsbedürftig. In seiner Stellungnahme geht er desweitern auf die Änderungen im Urhebervertragsrecht, auf das  Regime der Weitersendung, die Schrankenregelung für das Text und Data Mining, das Leistungsschutzrecht für Presseverleger oder das Instrument der kollektiven Lizenzen ein. Er plädiert zudem für die Aufnahme einer Regelung zur digitalen Leihe von Medien als wichtiger Bestandteil des Informations- und Bildungsauftrages öffentlicher Bibliotheken.

Die Stellungnahme ist hier abrufbar: