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STATUS QUO I EU Digital Services Act (DSA) – Zwischen „Freedom of the Internet“ und dem Schutze seiner Nutzer

Dass Hate Speech, Gewaltaufrufe und Fake News ein wachsendes Problem der digitalen Medienlandschaft darstellen, kann kaum geleugnet werden. In politischen Konflikten und aktuellen Wahlkämpfen zeichnen sich soziale Dynamiken ab, welche die Grundrechte der Nutzer bedrohen: Im Netz und im realen Leben. Entsprechend groß waren die politischen Bemühungen, ein Regelwerk zu schaffen, welche die Problematiken adressiert und effektiv löst.

Auf EU-Ebene wurde aus diesem Grunde der Digital Services Act (DSA) verabschiedet, der die Aktivitäten der Anbieter digitaler Dienste im digitalen Binnenmarkt adressiert. Das umfassende Regelwerk trat am 17. Februar 2024 vollständig in Kraft und stellt ein wichtiges Instrument der EU zur Plattformregulierung dar. Es findet als EU-Verordnung in allen EU-Mitgliedsstaaten direkt Anwendung.

Doch vorgesehene Maßnahmen wie die Einführung der sog. „Trusted Flagger“ (Vertrauliche Hinweisgeber: Private Organisationen zur Identifikation und Meldung von Illegalen Inhalten) und andere einschränkende Maßnahmen stehen in Konflikt mit der verfassungsrechtlichen Meinungs- und Informationsfreiheit und ließen somit in den vergangenen Monaten „Zensur“-Vorwürfe laut werden.

Doch welche Pflichten legt der DSA den Plattformbetreibern tatsächlich auf? Sind die vorgeschriebenen Maßnahmen ausreichend zur Auflösung des gesellschaftlichen Spannungsfeld zwischen „Freedom of the Internet“ und dem Schutze seiner Nutzer? Und wer hat die Kontrolle darüber, welche Inhalte veröffentlicht werden dürfen – wie hoch ist die „Zensur“-Gefahr?

Diesen und weiteren Fragen widmen wir uns in unserem aktuellen Status Quo und geben zeitgleich eine Überblick über die wichtigsten Regelungsinhalte.

Wenn Sie außerdem Lust haben, die von uns verfassen Inhalte auf eine neue Art zu erleben, finden Sie hier unseren neuen KI-generierten Podcast!

Hier geht es zum Download der Textversion: