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STATUS QUO I Public-Value-Regulierung von Benutzeroberflächen – Probleme und offene Fragen

Die Landesmedienanstalten haben entschieden: 271 private mediale Angebote leisten nach ihrer Auffassung in besonderem Maß einen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt in Deutschland.

Ihnen wird daher der sogenannte Public-Value-Status verliehen. Dieser wiederum soll nach dem Medienstaatsvertrag die leichte Auffindbarkeit der betreffenden Angebote auf Benutzeroberflächen garantieren. Die Landesmedienanstalten sehen Anbieter von Benutzeroberflächen für klassische Medienplattformen oder auf medialen Endgeräten wie etwa Smart-TVs in der Pflicht, die mit dem Medienstaatsvertrag neu eingeführten regulatorischen Vorgaben zur leichten Auffindbarkeit dieser Public-Value-Angebote umzusetzen. Dies soll bis zum 29. März 2023 erfolgen.

Eine „Werthaltigkeitsprüfung“ von medialen Angeboten durch staatliche Einrichtungen begegnet bereits grundlegenden Bedenken. Darüber hinaus werfen auch die Gestaltung und Durchführung des Public-Value-Bestimmungsverfahrens sowie die Vorgaben zur praktischen Umsetzung der Vorgaben zur leichten Auffindbarkeit eine Reihe von rechtlichen Fragen auf.

Gerne möchten wir einen kurzen Überblick über die medienpolitisch und rechtlich interessanten Aspekte geben. Hier geht es zum Download unseres aktuellen Status Quo: