Insbesondere in den USA sind sogenannte FAST-Channels bereits heute sehr beliebt. Dabei steht die Abkürzung FAST für “Free Ad-Supported Streaming”. FAST-Channels sind also rund um die Uhr verfügbare, inhaltlich spezialisierte und werbefinanzierte Kanäle, wie sie von JOYN, Rakuten TV oder Pluto angeboten werden. Nutzer können kostenfrei auf Inhalte wie Spielfilme und Serien zugreifen, wobei sie ähnlich wie bei klassischen Fernsehsendern an ein vorgegebenes Programm gebunden sind. Doch auch bei uns gewinnen FAST-Channels zunehmend an Bedeutung. Damit stellt sich zugleich die Frage, wie diese aufkommende Form des Streamings rechtlich einzuordnen ist und welcher medienrechtlichen Regulierung FAST-Channels unterliegen.
In unserem aktuellen STATUS QUO beleuchten wir unter anderem die unterschiedlichen medienrechtlichen Vorgaben für Rundfunk und Telemedien. Sie erfahren, wie sich FAST-Channels rechtlich einordnen lassen und welche praktischen Auswirkungen sich daraus ergeben.
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