Im Rahmen des 5. Sportanwaltstags der AG Sportrecht im DAV hat unser Partner Prof. Dr. Dieter Frey in seinem Vortrag am Beispiel des Nürburgringverfahrens aufgezeigt, wie insbesondere über das Kartellrecht Zugangsansprüche zu Sportstätten und anderer Sportinfrastruktur durchgesetzt werden können.
Am Beispiel der Durchsetzung eines Zugangsanspruchs zum Nürburgring für den Veranstalter einer Langstreckenrennserie im Verfügungsverfahren veranschaulichte der Vortrag, inwiefern über das Kartellrecht Ansprüche hergeleitet werden können, die das Zugangsinteresse von Veranstaltern befriedigen, wenn der Betreiber einer Sportstätte den Zugang verwehrt. Dabei ging Prof. Dr. Frey insbesondere auf die kartellrechtliche Marktdefinition sowie darauf ein, in welchen Fällen eine Sportstätte als wesentliche Infrastruktur (sog. essential facility) einzuordnen ist. Daneben beleuchtete er sowohl praxisrelevante prozessuale Besonderheiten bei der Durchsetzung von Zugangsansprüchen wie auch die Frage, inwiefern sich der essential facility-Gedanke auf weitere in der Sportbranche relevante Infrastruktur erstrecken lässt.
Der 5. Sportanwaltstag der AG Sportrecht im DAV fand vom 15. bis 16. November 2024 in Berlin statt.