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Prof. Dr. Dieter Frey und Dr. Valentin Horst mit ZUM-Beitrag zum Thema „Mediale Verwertungsrechte kraft Grundeigentum?“

Unser Partner Prof. Dr. Dieter Frey und Dr. Valentin Horst diskutieren in der aktuellen ZUM, ob und inwieweit ein Grundstückseigentümer die Verwertung von auf seinem Grundstück entstandenen Abbildungen verbieten kann.

Dabei gehen die beiden auf eine Reihe ober- und höchstgerichtlicher Entscheidungen ein, aus denen sich zu dieser Frage jedoch keine eindeutige Antwort ergibt. Und auch der Aufsatz ist ein „hart erkämpfter Kompromiss“ (Dieter Frey) zwischen beiden. Denn während Valentin Horst der Ansicht ist, dass sich aus der Rechtsprechung doch eine Art „Recht am Bild der Sache“ ergebe, meint Dieter Frey, dass das BGB eine solche faktische Umdeutung des Eigentumsrechts in eine dem Urheberrecht vergleichbare Rechtsposition nicht hergebe.

Zu finden ist der Aufsatz unter der Fundstelle: Frey/Horst, ZUM 2024, 841 (Titel: Mediale Verwertungsrechte kraft Grundeigentum? – Status quo und Handlungsmöglichkeiten)