Prof. Dr. Dieter Frey im Talk: Was Sie zu den Kennzeichnungspflichten des AI Acts wissen müssen

Wir blicken zurück auf einen spannenden Austausch im Rahmen des von media tasting organisierten Tasting Talks zum Thema „KI Transparenz – Was Medien- und Kreativunternehmen jetzt beachten müssen“ am 10. Juli. Diesen hat unser Partner Prof. Dr. Dieter Frey mit einer juristischen Einordnung zu den Transparenzpflichten des AI Acts eingeführt und anschließend Fragen aus dem Publikum beantwortet.

Ab dem 02. August 2026 greifen die Transparenzpflichten des Art. 50 AI Act. Das bedeutet in erster Linie, dass KI-manipulierte Inhalte gekennzeichnet werden müssen, ansonsten drohen Bußgelder von bis zu 15 Mio EUR oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes. Der AI Act unterscheide bei den Pflichten strikt zwischen den Anbietern und Betreibern von KI-Systemen, erläutert Prof. Dr. Dieter Frey, wobei die Kennzeichnungspflichten durch den „Code of Practice“ konkretisiert würden. Aber auch dieser biete zwar eine Orientierungshilfe, ersetze jedoch keine rechtliche Prüfung. Ebenso sei der Deepfake-Begriff, für den besondere Anforderungen gelten, sehr weit gefasst, sodass die Pflichten für offensichtlich fiktionale, künstlerische oder satirische Inhalte gelockert seien.

Kenneth Warmuth vom WDR konnte im Austausch noch spannende Einblicke aus der Praxis liefern: Vom internen Gebrauch ohne Hinweis bis zur unmittelbaren Einblendung im Inhalt bestehe eine dreistufige Kennzeichnungspraxis, die in einer Kombination aus Watermarking, Fingerprinting und C2PA für robuste Transparenznachweise sorge. Als Beispiel stellte er anschließend die Kennzeichnungspraxis von LinkedIn vor, die auf kryptographisch verknüpften Metadaten basiert.

Ein besonderer Dank gilt außerdem Dr. Jörn Krieger für die sehr gelungene Moderation und dem Gastgeber Frank Apfel für die Einladung zu diesem spannenden und innovativen Gesprächsformat!

Unsere Präsentation zu diesem Thema erläutert sämtliche Fragen nochmal genauer und steht hier zum Download bereit: