Guidance für Europa.

Unsere Leistungen

EU-Recht

Es gibt keinen Wirtschaftsbereich, der sich heute nicht auch an EU-Recht orientieren muss. Ein großer Teil des nationalen Rechtsrahmens wird durch den europäischen Gesetzgeber initiiert, unmittelbar vorgegeben oder durch Entscheidungen des EuGH beeinflusst. Das gilt insbesondere für die Bereiche der Medien, der elektronischen Kommunikation und den Informationstechnologien. Denn für sie ist die Harmonisierung und Modernisierung des Rechtsrahmens aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung und dem Einsatz von KI besonders relevant, um einen funktionierenden Binnenmarkt zu gewährleisten und die europäische Wirtschaft im globalen Wettbewerb zu rüsten.

Betroffen sind daher vor allem die Regulierung der elektronischen Kommunikation, das Urheberrecht und das Urheberwahrnehmungsrecht, das Datenschutzrecht, die Vorgaben für den eCommerce, die Haftung von Providern und Plattformbetreibern oder die Regulierung des (grenzüberschreitenden) Angebots audiovisueller Medien. Auch das europäische Kartell- und Beihilfenrecht hat grundsätzliche Implikationen für den (grenzüberschreitenden) Wettbewerb von Medien-, Sport- oder ITK-Unternehmen innerhalb aber auch außerhalb der Europäischen Union.

EU-Recht

Im europäischen Gesetzgebungsprozess kommt der Europäischen Kommission (EU-KOM) eine zentrale Rolle zu: sie erarbeitet als unabhängige politische Exekutive Vorschläge für europäische Rechtsvorschriften. Hierzu können Richtlinien- oder Verordnungsentwürfe gehören, die dann dem Rat der Europäischen Union (Rat) und dem Europäischen Parlament (EP) vorgelegt werden.

Im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (vormals Mitentscheidungsverfahren als das häufigste Verfahren; betrifft alle Rechtsakte, in denen im Rat eine Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit erfolgt) spielt das EP eine bedeutende Rolle, denn ohne seine Zustimmung kann der betreffende Rechtsakt nicht in Kraft treten. Dies gilt zwar auch für das Zustimmungsverfahren, aber nur im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren hat das EP das Recht, formelle Abänderungsvorschläge zu beschließen.

Der Rat ist zusammen mit dem EP das Hauptbeschlussorgan der EU, mit dem er entsprechende Rechtsakte abstimmt und gemeinsam verabschiedet. EU-Gesetzgebungsverfahren sind nicht immer gänzlich transparent und können mitunter lange dauern. Die Möglichkeiten zur Einflussnahme und zum Dialog können - mit Blick auf einzelne Verfahrensabschnitte – unterschiedlich sein, z.B. in den Arbeitsgruppen und den Ministertreffen des Rates oder den informellen Trilog-Verhandlungen zwischen EP, Rat und EU-KOM schwierig. Insofern ist es erforderlich, nah am Geschehen zu sein, frühzeitig zu agieren und den Fortgang der Verfahren genau im Auge zu behalten. Das setzt eine aktive Lobbyarbeit wie auch gute Kenntnisse über einzelne Gesetzgebungsverfahren und -abschnitte auf europäischer Ebene voraus.

Die EU-KOM ist nicht nur Initiativorgan für Gesetzgebungsentwürfe. Sie überwacht auch die Anwendung und Umsetzung des Gemeinschaftsrechts und ist autorisiert, bei Verstößen Vertragsverletzungsverfahren gegen einzelne Mitgliedstaaten einzuleiten.

Als europäische Wettbewerbsbehörde hat die EU-KOM für Unternehmen besondere praktische Relevanz. Neben den nationalen Wettbewerbsbehörden ist sie hauptsächlich für die ordnungsgemäße Anwendung der Wettbewerbsvorschriften zuständig und verfügt über weitreichende Kontroll- und Durchsetzungsbefugnisse. Sie umfassen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen (Artikel 101 AEUV), das Verbot der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung (Artikel 102 AEUV), Fusionskontrollverfahren (gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004) sowie das Verbot staatlicher Beihilfen (Artikel 107 AEUV).

Die Rechtsprechung des EuGH beeinflusst zunehmend auch die nationale Rechtsanwendung. Das gilt sowohl für die Entscheidungen des EuGH in sog. Vertragsverletzungsverfahren (Art. 258 AEU-Vertrag), denen sich der betroffene Mitgliedstaat beugen muss, als auch für Vorabentscheidungsverfahren (Art. 267 AEU-Vertrag), die unmittelbare Konsequenzen bei den Wirtschaftsbeteiligten zur Folge haben können, wie es zuletzt z.B. der Fall „Schrems II“ im Datenschutz gezeigt hat.

Was wir für Sie tun

Grundsätzlich umfasst die rechtliche Beratung unserer Mandanten immer auch Aspekte des EU-Rechts. Wir erarbeiten aber auch Lösungen oder gutachterliche Stellungnahmen zu konkreten Fragen der Anwendbarkeit europäischen Primärrechts ebenso wie zur Auslegung und Umsetzung europäischen Sekundärrechts (in Form von Richtlinien, Verordnungen oder Beschlüssen). Diese Beratung umfasst auch den Umgang mit EuGH-Entscheidungen, die unmittelbare rechtliche Konsequenzen für Ihr Unternehmen verursachen.

Zudem vertreten wir Ihre Interessen in kartellrechtlichen Verfahren als auch in Beihilfenverfahren bei der EU-KOM und setzen diese notfalls gerichtlich vor dem Gericht bzw. dem Gerichtshof der Europäischen Union durch.

Auf der Grundlage unserer ausgewiesenen Expertise im Unionsrecht analysieren wir für Sie entsprechende Gesetzgebungsentwürfe, verfolgen in Ihrem Auftrag die einschlägigen Gesetzgebungsverfahren, agieren als Frühwarnsystem oder unterstützen Sie bei der strategischen Positionierung Ihres Unternehmens gegenüber den relevanten Entscheidungsträgern der europäischen Institutionen.

Für wen wir arbeiten

Mandanten kommen aus unterschiedlichen Wirtschaftszweigen. Zu ihnen gehören international aufgestellte Plattformbetreiber, Dax-Unternehmen der TK- und Medienbranche, mittelständische Unternehmen der Werbebranche, Content-Aggregatoren oder Wirtschaftsverbände, die auf unsere unionsrechtliche Expertise zurückgreifen oder deren Interessen wir durchsetzen. So vertreten wir z.B. einen Motorsportverband in einem umfangreichen Beihilfeverfahren vor dem EuGH. Weitere nationale Gerichtsverfahren haben wir zur Vorlage an den EuGH gebracht, z. B., um grundlegende Rechtsfragen im Bereich des E-Mail-Marketings für ein großes Werbeunternehmen klären zu lassen.

Unsere Schwerpunkte

  • Primärrechtliche Verträge (z.B. EUV, AEUV)
  • Grundfreiheiten
  • Umsetzung Sekundärrecht (Richtlinien im Bereich Audiovisuelle Medien, im eCommerce, im Urheberrecht, ePrivacy oder Verordnungen wie DSGVO oder CabSatVO)
  • Europäisches Beihilfenrecht
  • Europäisches Kartellrecht
  • Europäisches Urheberrecht und Urheberwahrnehmungsrecht
  • Europäische Menschenrechtskonvention