Fälschungen, Markenübernahmen oder der Diebstahl geistigen Eigentums wie auch wettbewerbswidrige Verhaltensweisen können betroffene Unternehmen empfindlich schädigen. Um immaterielle Güter zu schützen, existieren verschiedene Vorschriften und Gesetze, die im „gewerblichen Rechtsschutz“ zusammengefasst werden. Hierzu zählen alle geistigen Schutzrechte, die für eine gewerbliche Nutzung und damit für den Unternehmenserfolg von großer Bedeutung sind. Vornehmliches Ziel des gewerblichen Rechtsschutzes ist die Verhinderung unlauteren Wettbewerbs und die Gewährleistung von Markenrechten.
Gewerbliche Schutzrechte (sog. Industrial Property Rights) stellen einen hohen materiellen und ideellen Wert für Unternehmen dar. Gebrauchsmuster und nichttechnische Schutzrechte wie etwa Marken oder Designschutzrechte eignen sich zur Absicherung eigener Entwicklungen und Geschäftsfelder. Sie können als wertvolle Assets einen großen Teil des Marktwerts eines Unternehmens ausmachen und bei Finanztransaktionen bzw. Investments eine herausragende Rolle spielen.
Um einen optimalen (nationalen wie internationalen) Schutz immaterieller Vermögenswerte und den Ausbau einer nachhaltigen Marktposition sicherzustellen, müssen Unternehmen frühzeitig effektive Strategien etablieren, die ein professionelles Management, den Schutz und die effektive Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte gewährleisten.
Wir überprüfen für Sie Ihre Marketing – und Werbestrategien in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht. Wir unterstützen Sie z.B. bei der Namens- oder Markenentwicklung, bei der Anmeldung von Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt, bei der Vermarktung Ihrer Produkte – insbesondere zu rechtssicheren Gestaltung Ihrer Werbung, um Sie vor Angriffen von Wettbewerbern zu schützen. Ebenso erstellen wir für Sie Lizenzverträge und unterstützen Sie z.B. beim Abschluss von Abgrenzungsvereinbarungen.
Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Interessen, z.B. wenn die Konkurrenz mit unlauteren Mitteln wirbt, oder gegen Ihre Marke verstößt. Dabei gestalten wir für Sie individuelle Abmahnungen und Unterlassungserklärungen und helfen Ihnen Ihre Interessen auch gerichtlich geltend zu machen. Dies gilt auch, sollten Sie wegen eines Verstoßes abgemahnt worden sein.
Zu unseren Mandanten, die wir zum gewerblichen Rechtsschutz vertreten, gehören große Unternehmen, KMUs wie auch Start Ups aller Branchen, beispielsweise ein großer deutscher Werbevermarkter oder mittelständische Betriebe aus der Gastronomie oder Textilwirtschaft.