Schutz immaterieller Güter.

Unsere Leistungen

Gewerblicher Rechtsschutz

Fälschungen, Markenübernahmen oder der Diebstahl geistigen Eigentums wie auch wettbewerbswidrige Verhaltensweisen können betroffene Unternehmen empfindlich schädigen. Um immaterielle Güter zu schützen, existieren verschiedene Vorschriften und Gesetze, die im „gewerblichen Rechtsschutz“ zusammengefasst werden. Hierzu zählen alle geistigen Schutzrechte, die für eine gewerbliche Nutzung und damit für den Unternehmenserfolg von großer Bedeutung sind. Vornehmliches Ziel des gewerblichen Rechtsschutzes ist die Verhinderung unlauteren Wettbewerbs und die Gewährleistung von Markenrechten.

Gewerblicher Rechtsschutz

Gewerbliche Schutzrechte (sog. Industrial Property Rights) stellen einen hohen materiellen und ideellen Wert für Unternehmen dar. Gebrauchsmuster und nichttechnische Schutzrechte wie etwa Marken oder Designschutzrechte eignen sich zur Absicherung eigener Entwicklungen und Geschäftsfelder. Sie können als wertvolle Assets einen großen Teil des Marktwerts eines Unternehmens ausmachen und bei Finanztransaktionen bzw. Investments eine herausragende Rolle spielen.

Um einen optimalen (nationalen wie internationalen) Schutz immaterieller Vermögenswerte und den Ausbau einer nachhaltigen Marktposition sicherzustellen, müssen Unternehmen frühzeitig effektive Strategien etablieren, die ein professionelles Management, den Schutz und die effektive Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte gewährleisten.

Daneben wird zum gewerblichen Rechtsschutz auch das sog. Lauterkeitsrecht gezählt, soweit es im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) die gewerbliche Tätigkeit schützt. Obwohl das UWG dem Gewerbetreibenden kein absolutes Immaterialgüterrecht in Form eines Ausschließlichkeitsrechts gegenüber Jedermann gewährt, schützt es Gewerbetreibende im Verhältnis zu ihren Wettbewerbern. Die Spielregeln des UWG schützen Wettbewerber, Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb und verbieten unlautere Geschäftspraktiken, wie z.B. irreführende Werbung oder Behinderungswettbewerb. Vor allem im Bereich der Werbung haben diese gesetzlichen Vorgaben für Unternehmen erhebliche Bedeutung.

Was wir für Sie tun

Wir überprüfen für Sie Ihre Marketing – und Werbestrategien in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht. Wir unterstützen Sie z.B. bei der Namens- oder Markenentwicklung, bei der Anmeldung von Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt, bei der Vermarktung Ihrer Produkte – insbesondere zu rechtssicheren Gestaltung Ihrer Werbung, um Sie vor Angriffen von Wettbewerbern zu schützen. Ebenso erstellen wir für Sie Lizenzverträge und unterstützen Sie z.B. beim Abschluss von Abgrenzungsvereinbarungen.

Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Interessen, z.B. wenn die Konkurrenz mit unlauteren Mitteln wirbt, oder gegen Ihre Marke verstößt. Dabei gestalten wir für Sie individuelle Abmahnungen und Unterlassungserklärungen und helfen Ihnen Ihre Interessen auch gerichtlich geltend zu machen. Dies gilt auch, sollten Sie wegen eines Verstoßes abgemahnt worden sein.

Für wen wir arbeiten

Zu unseren Mandanten, die wir zum gewerblichen Rechtsschutz vertreten, gehören große Unternehmen, KMUs wie auch Start Ups aller Branchen, beispielsweise ein großer deutscher Werbevermarkter oder mittelständische Betriebe aus der Gastronomie oder Textilwirtschaft.

Unsere Schwerpunkte

  • Markenrecht
  • Wettbewerbsrecht (UWG)
  • Domainrecht
  • Designrecht
  • Namensrecht
  • Europäisches Gebrauchsmusterrecht
  • eCommerce-Recht
  • Gesellschaftsrecht
  • Recht der Telemedien (TMG)
  • Datenschutzrecht
  • Prozessrecht