Am 27.07.207 ist der KI-Omnibus, VO (EU) 2026/1744) vom 8. Juli 2026 zur Änderung der Verordnungen (EU) 2024/1689, (EU) 2028/1139 und (EU) 2023/1230 im Hinblick auf die Vereinfachung der Umsetzung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz, in Kraft getreten. Nach viel hin und her in Brüssel, sorgt der Omnibus nun noch rechtzeitig für eine Verlängerung bestimmter Anwendungsfristen, inhaltliche Vereinfachungen und Vereinfachungen, bevor am 02.08.2026 die Transparenzpflichten des Art. 50 KI-VO scharfgeschaltet werden.
Die wichtigsten Änderungen stellen die verlängerten Fristen dar. So werden die Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme (Art. 16-27 KI-VO) erst ab dem 02.12.2027 und für KI-Systeme, die als Sicherheitskomponenten in regulierte Produkte integriert sind, ab dem 02.08.2028 anwendbar.
Um die KI-Governance durchzusetzen, werden dem AI-Office außerdem erweiterte Befugnisse zugeteilt, indem diesem eine breitere Aufsichtsbefugnis, insbesondere bei KI-Systemen mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI), einräumt. Des Weiteren wurden Erleichterungen, die vorher nur für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) galten, nun auf sog. Small Midcaps (SMC) erstreckt. Außerdem werden KI-Systeme verboten, die nicht einvernehmliche, sexuell explizite und intime Inhalte erzeugen. Daneben enthält die Verordnung weitere kleinere inhaltliche Klarstellungen und nimmt den Versuch vor, Klarheit im Zusammenspiel der KI-VO mit anderen EU-Gesetzen zu schaffen.
Mehr hierzu in der Pressemitteilung der Europäischen Kommission v. 27.07.2026.
Den ganzen KI-Omnibus (VO (EU) 2026/1744) finden Sie hier.