Irland: 403 Mio. EUR DSGVO-Bußgeld gegen Google

Die irische Datenschutzbehörde Data Protection Commission (DPC) hat gegen Google Ireland Limited eine Geldbuße i.H.v.403 Mio. EUR wegen Verstößen gegen die DSGVO bei der Verarbeitung von Standortdaten verhängt. Nach Auffassung der DPC waren die Informationen für Nutzer über die Erhebung und Verwendung ihrer Standortdaten nicht hinreichend transparent. Zudem seien die Daten länger als erforderlich gespeichert worden.

Die DPC leitete bereits 2020 ein Verfahren gegen Google Ireland ein. Anlass waren mehrere Beschwerden europäischer Verbraucherverbände. Gegenstand der Untersuchung war die Erhebung, Nutzung, Darstellung und Speicherung von Standortdaten durch Google.

Nach den Feststellungen der DPC waren die Nutzerinformationen nicht hinreichend klar und verständlich. Nutzer hätten daher nicht ausreichend erkennen können, wann und zu welchen Zwecken ihre Standortdaten verarbeitet wurden. Dadurch sei auch ihre Kontrolle über die Verwendung der Daten für personalisierte Werbung und Nutzerprofile erschwert worden. Die DPC beanstandete zudem eine Speicherung der Standortdaten über den erforderlichen Zeitraum hinaus. Die Behörde sah darin Verstöße gegen die Anforderungen an eine rechtmäßige und faire Verarbeitung sowie gegen die Transparenz- und Rechenschaftspflichten der DSGVO. Google habe außerdem nicht ausreichend nachweisen können, dass die Verarbeitung den datenschutzrechtlichen Grundsätzen entsprach. Neben der Geldbuße verpflichtete die DPC Google darüber hinaus, die beanstandete Datenverarbeitung innerhalb von sechs Monaten rechtskonform auszugestalten.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig und kann gerichtlich angefochten werden.

Mehr hierzu in der Pressemitteilung der DPC v. 21.09.2026.