Ein Berufungsgericht der Vereinigten Staaten (United States Court of Appeals for the Third Circuit) im Bundesstaat Philadelphia hat entschieden, dass das KI-Start-Up Ross Intelligence gegen das Urheberrecht verstieß, indem es seine KI-betriebene Suchmaschine mit Inhalten des Medienkonzerns Thomson Reuters trainierte und, dass dieser Urheberrechtsverstoß nicht durch die „fair use“-Doktrin erlaubt ist. Es ist das erste Mal, dass ein US-amerikanischen Berufungsgerichts zum Thema Urheberrecht und KI-Training entscheidet.
Hintergrund ist ein bereits mehrere Jahre andauernder Rechtsstreit, in welchem Thomson Reuters dem KI-Unternehmen Ross Intelligence vorwirft, Tausende juristische Zusammenfassungen von ihrer digitalen Rechercheplattform „Westlaw“ kopiert und damit ihre eigene KI-Suchmaschine trainiert zu haben. So wie i.G.g. alle andere US-amerikanische KI-Unternehmen rechtfertigte Ross Intelligence dieses Vorgehen durch die „fair-use“-Doktrin. Bei Vorliegen vier verschiedener Voraussetzungen dürfen im US-Recht danach urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne Erlaubnis der Urheber verwendet werden: Es kommt zuerst auf den Zweck der Benutzung, also ob etwas „transformativ Neues“ geschaffen wird, dann auf die Veröffentlichung des genutzten Werkes, den genutzten Anteil des Werkes im Verhältnis zum Gesamtwerk und zuletzt die Wohlfahrtseffekte für den Markt an.
Laut dem Berufungsgericht scheitert die „fair-use“-Verteidigung von Ross Intelligence vor allem an der ersten Voraussetzung, dem Zweck. Die Verwendung der Daten durch Ross Intelligence sei nicht „transformativ“, weil die Verwendung der Daten durch Ross Intelligence keinen neuen oder anderen Zweck habe als die Verwendung der Daten durch Thomson Reuters. Beide Plattformen benutzen die Daten zur Optimierung einer Rechtsrecherche-Plattform. Die KI-Suchmaschine stehe daher in direkter wirtschaftlicher Konkurrenz zu der Rechercheplattform „Westlaw“ und verfolge darüber hinaus einen rein kommerziellen Zweck. Selbst bei Bejahung eines minimalen transformativen Zweckes, sei daher eine „fair-use“-Nutzung abzulehnen.
Das Urteil ist interessant, weil erstmals ein US-Berufungsgericht die „fair-use“-Frage im Zusammenhang mit dem Urheberrecht und KI beantwortet und damit Zweifel an der Argumentation der großen US-KI-Unternehmen sät, die so die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für das KI-Training rechtfertigen. Es ist jedoch anzumerken, dass es sich in diesem Verfahren um eine KI-Suchmaschine und keine Generative KI handelte.
Mehr dazu im Urteil des United States Court Of Appeals For The Third Circuit v. 29.09.2026.