Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat entschieden, dass Apple zu Recht als Torwächter im Sinne des Digital Markets Act (DMA) für den App Store und das Betriebssystem iOS benannt wurde.
Apple hatte gegen den Beschluss der Europäischen Kommission geklagt, mit dem das Unternehmen im September 2023 als Torwächter für den App Store, iOS und den Browser Safari eingestuft wurde. Zudem wandte sich Apple gegen Feststellungen der Kommission zu dem Kommunikationsdienst iMessage sowie gegen die hierzu eingeleitete Marktuntersuchung.
Das Gericht führt aus, dass die verschiedenen App Stores von Apple als ein einheitlicher zentraler Plattformdienst anzusehen seien, da sie unabhängig vom jeweiligen Endgerät denselben Zweck verfolgten, nämlich Softwareentwickler und Endnutzer zusammenzuführen. Die von Apple angeführten Unterschiede beträfen lediglich die Eigenschaften der jeweiligen Geräte und rechtfertigten keine Aufspaltung in mehrere Plattformdienste. Die Klagen hinsichtlich der Einstufung von iMessage seien darüber hinaus unzulässig, da diese Feststellung keine eigenständigen Rechtswirkungen entfalte.
Damit bleibt Apple als Torwächter i.S.d. Art. 3 Abs. 1 DMA für App Store und iOS den besonderen Verpflichtungen des DMA unterworfen, den Torwächtern zur Sicherstellung fairer und bestreitbarer digitaler Märkte auferlegt werden.
Mehr hierzu in der Pressemitteilung des EuG v. 08.07.2026.