EuGH: Widerrufsrecht bei personalisierten Streaming-Abonnements nicht ausschließbar

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat entschieden, dass bei personalisierten Streaming-Abonnements das gesetzliche Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen werden kann, wenn es sich um eine digitale Dienstleistung und nicht um die Bereitstellung digitaler Inhalte handelt.

Hintergrund des Verfahrens ist eine Klage gegen Sky Österreich. Das Unternehmen bot Streaming-Abonnements an, bei deren Abschluss Kunden einer sofortigen Vertragsausführung zustimmen und dadurch auf ihr Widerrufsrecht verzichten mussten. Eine Verbraucherschutzorganisation hielt diese Klausel für unzulässig und machte geltend, dass es sich bei den Angeboten um digitale Dienstleistungen handele.

Der EuGH führt aus, dass ein Streamingdienst als digitale Dienstleistung einzustufen sei, wenn das Angebot einen dynamischen Charakter aufweise und etwa durch Empfehlungen oder personalisierte Inhalte an das Nutzungsverhalten des Kunden angepasst werde. In diesem Fall könne das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen werden. Die Interessen des Anbieters würden dadurch ausreichend gewahrt, da Verbraucher bei Ausübung des Widerrufsrechts Wertersatz für die bereits in Anspruch genommene Leistung leisten müssten.

Mehr hierzu in der Pressemitteilung des EuGH v. 09.07.2026.