Journal

Neues aus dem Recht

Status Quo
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein Artikel in einer gedruckten Zeitung, der einen unrichtigen Gesundheitstipp erteilt, kein fehlerhaftes Produkt im Sinne des Unionsrechts darstellt und somit keine verschuldensunabhängige Haftung des Verlegers oder der Druckerei der Zeitung begründen kann.
Status Quo
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass in der Bereitstellung eines Hyperlinks, der zu zwei unterschiedlichen Widerrufsbelehrungen für den Kauf nicht paketfähiger Waren (Speditionswaren) einerseits und paketfähiger Waren (Standardware) andererseits führt, eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung durch einen Internetshop liegen kann.
Status Quo
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die kommerzielle Nutzung der Aufnahme einer Polizistin im Dienst ohne konkreten Anlass und ohne ihr Einverständnis eine schwerwiegende Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstelle. Eine solche Darstellung in einem Musikvideo begründe einen Anspruch auf Geldentschädigung.
Status Quo
In seiner vorläufigen kartellrechtlichen Einschätzung zur sog. „50+1“-Regel der DFL hat das Bundeskartellamt mitgeteilt, dass die „50+1“-Regel im Grundsatz aufgrund der damit verfolgten sportpolitischen Ziele kartellrechtlich zulässig sein kann. Bedenken äußerte das Bundeskartellamt jedoch bezüglich der Möglichkeit einer sog. Förderausnahme.
Status Quo
Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass der Begriff "Shitstorm" nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Lesers als Sturm der Entrüstung zu verstehen sei. Einzelne kritische Stimmen könnten daher nicht als "riesiger Shitstorm" zusammengefasst werden.
Status Quo
Die Urheberrechtsnovelle stellt die größte Reform im Urheberrecht in den letzten 20 Jahren dar. Sie dient der Umsetzung von zwei europäischen Richtlinien und schafft ein neues Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG), das die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen regelt.