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Neues aus dem Recht

Status Quo
Ein aus Essigkonzentrat bestehendes Produkt unterliegt den Anforderungen der Biozid-Verordnung, wenn es auch als Lebensmittel eingesetzt werden kann, überwiegend jedoch nicht für Lebensmittelzwecke bestimmt ist.
Status Quo
Ein aus Essigkonzentrat bestehendes Produkt unterliegt den Anforderungen der Biozid-Verordnung, wenn es auch als Lebensmittel eingesetzt werden kann, überwiegend jedoch nicht für Lebensmittelzwecke bestimmt ist.
Status Quo
Die durch das Amtsgericht Düsseldorf veröffentlichte Pressemitteilung vom 04.09.2020 über die Anklageerhebung gegen einen ehemaligen Fußballnationalspieler darf weiter verbreitet werden.
Status Quo
Die Werbung mit Bewertungen auf Social-Media-Plattformen, die als Gegenleistung für die Teilnahme an einem Gewinnspiel abgegeben werden, ist unlauter.
Status Quo
Der 6. Zivilsenat des OLG Karlsruhe hat zu der in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstrittenen Frage Stellung genommen, ob und ggf. wann eine Influencerin ihre Beiträge auf Instagram als Werbung kennzeichnen muss.
Status Quo
Die Betreiberin eines sozialen Netzwerks muss den Erben einer Netzwerk-Teilnehmerin berechtigen, vom Konto und dessen Inhalt auf dieselbe Weise Kenntnis zu nehmen und wie zuvor die ursprüngliche Kontoberechtigte.