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Nürburgring-Verkauf: FREY Rechtsanwälte vor EuGH für Motorsport erfolgreich

EU-Kommission muss den Verkauf des Nürburgrings erneut prüfen. Der EuGH bestätigt in dem Rechtsmittelverfahren C-647/19 P Ja zum Nürburgring e.V. ./. EU-Kommission in entscheidenden Punkten die Position unseres Mandanten Ja zum Nürburgring e.V.

Die Zweifel an der Diskriminierungsfreiheit des Bietverfahrens zum Verkauf des Nürburgrings hätten die EU-Kommission zu einem förmlichen Prüfverfahren veranlassen müssen. Sie hätte prüfen müssen, ob die Veräußerung der Vermögenswerte des Nürburgrings (Motorsport- Rennstrecke, einen Freizeitpark, Hotels und Restaurants) an den Erwerber mit der Gewährung einer mit dem Binnenmarkt unvereinbaren Beihilfe verbunden war.

Die EU-Kommission hatte gleichwohl ohne vertiefte Prüfung entschieden, dass dem Erwerber keine Beihilfe gewährt wurde. Dem sind wir für unseren Mandanten Ja zum Nürburgring e.V. entgegengetreten. Der EuGH hebt daher das Urteil des EuG vom 19. Juni 2019 auf und erklärt die entsprechende Entscheidung der EU-Kommission in ihrem Beschluss vom 1. Oktober 2014 für nichtig. Das EuG war in seinem Urteil noch der unzutreffenden Auffassung der EU-Kommission gefolgt, wonach das von den Insolvenzverwaltern durchgeführte Bietverfahren offen, transparent sowie diskriminierungs- und bedingungsfrei durchgeführt worden sei.

Die EU-Kommission ist jetzt aufgefordert, das förmliche Prüfverfahren durchzuführen und zu klären, ob die Vermögensgegenstände des Nürburgrings tatsächlich nicht zu Marktkonditionen verkauft wurden. Dann müsste sie die Gewährung einer rechtswidrigen staatlichen Beihilfe feststellen.

Bereits seit 2011 begleitet FREY Rechtsanwälte Ja zum Nürburgring e.V. im Prozess des Beihilfeverfahrens um den Nürburgring: Der Motorsportverband, der sich für einen gemeinwohlorientierten Betrieb der Rennstrecke einsetzt, hatte u.a. eine Beschwerde gegen das Bietverfahren eingereicht, später dann Klage beim EuG erhoben. Erst im Rechtsmittelverfahren vor dem EuGH wurde seine Position jetzt in relevanten Punkten bestätigt: „Wir sind mit unserem Mandanten einen weiten Weg gegangen. Umso größer ist die Freude, dass der EuGH unserem Vortrag und unserer Rechtsauffassung mit Blick auf das unrechtmäßige Bietverfahren gefolgt ist,“ so Prof. Dr. Dieter Frey, Namenspartner von FREY Rechtsanwälte. „Ob die Zweifel an der Vorzugsbehandlung des Erwerbers von der EU-Kommission im Rahmen eines neuen förmlichen Prüfverfahrens ausgeräumt werden können, ist aufgrund der klaren Worte des EuGH eher unwahrscheinlich“, ergänzt Partner Dr. Matthias Rudolph, der das Verfahren mit begleitete.

Der gemeinnützige Verein Ja zum Nürburgring e.V. engagiert sich seit seiner Gründung 1981 für die Wiederherstellung und Förderung einer Motorsport-Rennstrecke am Nürburgring und für den Motorsport. Neben Ja zum Nürburgring e.V. hatte auch die NeXovation geklagt, eine in den Vereinigten Staaten ansässige Gesellschaft, deren Kaufangebot in dem genannten Bietverfahren abgelehnt wurde.

FREY Rechtsanwälte Partnerschaft mbB ist eine im Medien-, Urheber-, IT-, Sport- und Europarecht spezialisierte Boutique-Kanzlei, zu deren Mandanten große und mittelständische Unternehmen sowie Start-ups vor allem aus der Medien-, ITK- und Sportbranche zählen. Zu ihren Dienstleistungen gehören die nationale wie internationale Rechtsberatung, die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Mandanten wie auch gutachterliche Stellungnahmen oder die strategische Rechtsberatung im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren.

Weitere Informationen entnehmen Sie der Pressemitteilung des EuGH v. 2. September 2021.
Das Urteil des EuGH v. 2. September 2021 kann hier abgerufen werden.