OLG Köln: Aktuelle 1&1-Werbung „Das beste Netz“ ist irreführend

Die Werbekampagne der Telekommunikationsfirma 1&1 aus August und September 2017 mit der Aussage „Das beste Netz gibt’s bei 1&1“ ist irreführend. Das hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat unter Vorsitz von Herrn Vorsitzendem Richter am Oberlandesgericht Hubertus Nolte am 19.09.2017 entschieden.

OLG Hamm: Volksverhetzung durch Facebook-Kommentare

Wer durch im Internet öffentlich abrufbare Kommentare auf der Facebook-Seite „www.facebook.com/112-magazin.de“ kriminelle Ausländer und Flüchtlinge als „Gesochse“, „Affen“, „Ungeziefer“ und kriminelles „Pack“ beschimpft, kann wegen Volksverhetzung – § 130 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) – zu bestrafen sein. .