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STATUS QUO | Erlaubnisfähigkeit von eSport-Wetten nach Glücksspielstaatsvertrag

Die Hängepartie für das Angebot von Sportwetten hat ein Ende. Anfang Oktober hat das Regierungspräsidium Darmstadt 15 von über 40 Antragstellern eine Sportwett-Konzession erteilt, die auf dieser Grundlage bundesweit im Internet und in Wettbüros Sportwetten anbieten dürfen. Bis dahin wurde ihr Angebot lediglich geduldet.

Die Vergabeverfahren wurden in Vergangenheit mehrfach gerichtlich erfolgreich angegriffen, zuletzt vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt, welches einen Stopp des derzeit geltenden Verfahrens verfügte. Das Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel wurde nun aufgrund einer außergerichtlichen Einigung eingestellt und der Beschluss des Verwaltungsgerichts wirkungslos. Damit ist der Weg für die Erteilung der notwendigen Konzessionen auf Grundlage des derzeit gültigen Glücksspielstaatsvertrages frei. Was aber heißt das für die boomende eSport-Branche, in der vor allem eSport-Wetten rasant wachsen?

Der neue Status Quo beleuchtet die glücksspielrechtlichen Vorgaben für Sportwetten und vor allem die Frage der Zulässigkeit von eSport-Wetten nach derzeit geltendem Glücksspielstaatsvertrag.

Viel Spaß beim Lesen!