Das neue Kaufrecht – was Hersteller und Verkäufer von smarten Produkten wissen müssen
as neue TTDSG soll ausweislich der Begründung des Regierungsentwurfs für Rechtsklarheit sorgen und einen wirksamen Datenschutz und Schutz der Privatsphäre der Endnutzer gewährleisten. Die Rechtsklarheit soll insbesondere dadurch entstehen, dass die Datenschutzbestimmungen des TMG und des TKG, an die DSGVO und die Richtlinie 2002/58/EG angepasst und im neuen Gesetz zusammengeführt werden.
Der neue § 24 TTDSG – was Hersteller von smarten Produkten wissen müssen
Am 1. Dezember 2021 tritt das TTDSG (Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien) in Kraft. Es enthält eine für die Hersteller von smarten Produkten relevante neue Regel bereit: Nach § 24 TTDSG ist die „Speicherung von Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers oder der Zugriff auf Informationen, die bereits in der Endeinrichtung gespeichert sind, […] nur zulässig, wenn der Endnutzer auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen eingewilligt hat.“
STATUS QUO | Neue Geschäftsmodelle im Internet of Things
Ein neues IoT-Geschäftsmodell ist der Einzelverkauf bestimmter Funktionen, wie man ihn bei Software, insbesondere bei Games und Apps schon kennt. So wird beispielsweise der Fahrassistent, die Sitzheizung oder Klimaanlage ¬– wie beim In-App-Kauf auch – erst nach Gefahrübergang durch den Endverbraucher freigeschaltet. Dem Hersteller eröffnen sich damit neue wirtschaftliche Möglichkeiten – wenn es gelingt, solche Geschäftsmodelle rechtlich abzusichern.