Der deutsche Gesetzgeber hat in § 44b UrhG erstmalig eine allgemeine Schrankenregelung für das Text- und Data Mining für kommerzielle und Forschungszecke eingeführt. Damit soll die softwaregestützte Untersuchung großer Datenmengen zur Gewinnung neuer Erkenntnisse und der Identifizierung und Ableitung von Zusammenhängen erleichtert werden. Beziehen sich diese Analyseverfahren auf urheberrechtlich geschützte Werke, fallen in der Regel urheberechtlich relevante Prozessschritte, wie das Vervielfältigen und ggf. öffentliche Zugänglichmachen der geschützten Daten an.
Das kommerzielle Text- und Data Mining steht jedoch gemäß § 44b Abs. 3 S. 1 UrhG unter einem Nutzungsvorbehalt des Rechteinhabers. Will er das Text- und Data Mining untersagen, muss er im Online-Kontext diesen Vorbehalt maschinenlesbar erklären.
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