Dr. Matthias Rudolph, Jahrgang 1972, ist Partner von FREY Rechtsanwälte Partnerschaft. Er studierte in Passau, Tours und Bonn. Während seines einjährigen Studienaufenthalts in Frankreich erwarb er ein Diplom im Bereich des Europarechts und der Europapolitik.
Nach dem ersten Staatsexamen im Jahre 1999 widmete er sich seiner Promotion und arbeitete für eine international tätige Anwaltssozietät in Düsseldorf (heute Beiten Burkhardt). Durch die Befassung mit einem filmrechtlichen Thema im Rahmen seiner Promotion spezialisierte er sich auf dem Gebiet des Urheber- und Filmrechts.
2003 legte er das zweite Staatsexamen ab und stellte seine Promotion fertig. Herr Dr. Rudolph konzentriert sich auf die umfassende rechtliche Beratung und gerichtliche Vertretung von Mandanten in den Bereichen des Urheber- und Medienrechts, des gewerblichen Rechtsschutzes sowie des Telekommunikations- und Datenschutzrechts. Arbeitssprachen sind Deutsch, Englisch und Französisch.
Herr Dr. Rudolph ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und doziert bei der University of Applied Sciences Europe GmbH im Datenschutz-, Telemedien-, Kennzeichen- und Domainrecht. Er ist Mitglied der Deutsch-Französischen Juristenvereinigung, des Freundeskreis der Düsseldorfer juristischen Fakultät e.V. und Mitinitiator des kölner forum medienrecht e. V. (kfm).
Herr Dr. Rudolph ist Mitautor des Beck’schen Onlinekommentars zum Urheberrecht Möhring/Nicolini (§§ 112-119 UhrG und Teil Insolvenzrecht) und des neuen Heidelberger Kommentars zur Datenschutz-Grundverordnung (§ 20 DS-GVO), veröffentlicht regelmäßig wissenschaftliche Beiträge und hält Vorträge zu aktuellen Themen des Urheber-, Medien-, Datenschutz- und Telekommunikationsrechts.
Dr. Rudolph wird u.a. in der Studie „kanzleimonitor.de“ als Anwalt für IT-Recht und Gewerblichen Rechtsschutz empfohlen sowie von der US-amerikanischen Publikation Best Lawyers in Kooperation mit dem Handelsblatt in der Liste ,Best Lawyers Germany‘ neben den Bereichen „Intellectual Property Law“ und „Information Technology Law“ auch im „Media Law“ geführt und damit für seine besondere Expertise und seinen Sachverstand ausgezeichnet.
Partner
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
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