BVerfG: Renate Künast mit Verfassungsbeschwerde erfolgreich

Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde der Grünen-Politikerin Renate Künast stattgegeben und entschieden, dass das Kammergericht Berlin in seiner Entscheidung die Bedeutung und Tragweite ihres Persönlichkeitsrechts verkannt hat. Der Entscheidung des Kammergerichts habe es an der erforderlichen umfassenden Abwägung der betroffenen Rechtsgüter gemangelt.