FREY Rechtsanwälte von führenden Syndici empfohlen

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In der renommierten Studie des Bundesverbandes der Unternehmensjuristen „kanzleimonitor.de – Empfehlung ist die beste Referenz 2018/2019“ sind FREY Rechtsanwälte im Bereich Medienrecht erneut äußerst gut platziert.

BGH: Mietwagen-App „UBER Black“ unzulässig

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass die Vermittlung von Mietwagen über die App „UBER Black“ unzulässig ist.

JUVE Empfehlung im Bereich Medien

In dem kürzlich erschienenen „JUVE Handbuch – Wirtschaftskanzleien 2018/2019“ wird FREY Rechtsanwälte Partnerschaft erneut als Medienboutique im Bereich „Medien“ empfohlen.