OLG Köln: Aktuelle 1&1-Werbung „Das beste Netz“ ist irreführend

Die Werbekampagne der Telekommunikationsfirma 1&1 aus August und September 2017 mit der Aussage „Das beste Netz gibt’s bei 1&1“ ist irreführend. Das hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat unter Vorsitz von Herrn Vorsitzendem Richter am Oberlandesgericht Hubertus Nolte am 19.09.2017 entschieden.

OLG Hamm: Volksverhetzung durch Facebook-Kommentare

Wer durch im Internet öffentlich abrufbare Kommentare auf der Facebook-Seite „www.facebook.com/112-magazin.de“ kriminelle Ausländer und Flüchtlinge als „Gesochse“, „Affen“, „Ungeziefer“ und kriminelles „Pack“ beschimpft, kann wegen Volksverhetzung – § 130 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) – zu bestrafen sein. .

OVG Berlin-Brandenburg: Bundeskanzleramt muss Liste zu Abendessen doch nicht veröffentlichen

Der 11. Senat des Ober­verwaltungs­gerichts Ber­lin-Bran­den­burg hat mit Beschluss vom heuti­gen Tage im Rah­men eines Eil­rechts­schutz­verfah­rens entschie­den, dass die Bundes­kanzle­rin vor­läufig nicht verpflich­tet ist, dem Betrei­ber einer Internet­seite, der unter ande­rem in einem Blog die Ergeb­nisse seiner Recher­chen z.B. zu den Themen Neben­tätig­keiten von Abge­ordne­ten, Partei­spenden und Lobby­ismus verbrei­tet, Aus­kunft zu bestimm­ten von ihr im Bundes­kanzler­amt durch­geführ­ten Abend­essen zu geben.