STATUS QUO | Die urheberrechtliche Haftung von Diensteanbietern nach dem Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz
Am 1. August 2021 ist das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) in Kraft getreten und damit Art. 17 DSM-RL in nationales Recht umgesetzt. Im Rahmen der deutschen Umsetzung wurde ein neues Stammgesetz mit einem Regelungsgefüge verabschiedet, dass die unionsrechtlichen Vorgaben mit inhaltlichen und prozeduralen Elementen weiter konkretisiert.