Special: Künstliche Intelligenz

7. Fazit

Der Umfang des Regelungsbedarfs und die Möglichkeiten der Gesetzgebung sind derzeit noch nicht deutlich absehbar. Das liegt zum einen daran, dass das Gefahrenpotenzial der Anwendung von KI-Technologien aber auch die Regelungsnotwendigkeit zur Ermöglichung von KI noch bei weitem nicht umfassend bekannt ist. Zum anderen bedürfen zahlreiche Rechtsfragen der Klärung, um Änderungsbedarf bewerten und die Folgen möglicher Anpassungen abschätzen zu können. Hierzu bedarf es sicherlich eines interdisziplinären Diskurses.

Da die technischen Innovationen keine Grenzen kennen, ist zudem eine internationale Perspektive unerläßlich. Insofern sind die Initiativen auf EU oder OECD Ebene sehr zu begrüßen. Auch wenn eine vorschnelle, innovationshemmende Überregulierung von den politischen Akteuren vermieden werden sollte, ist dennoch sicherzustellen, dass das derzeitige „KI-Wettrüsten“ die Sicherheit der Technologieentwicklung nicht ihrem Tempo opfert. Bei allen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sind ethische wie rechtliche Fragen stets mitzudenken.